top of page

Wichtige Links

Sport-Schadenmeldung für Unfallschäden (auch Zahn- & Brillenschäden)

Links

fussball-de.JPG

SV Boostedt

GSV für Homepage.JPG

TSV Wiemersdorf

Alle Spiele, alle Tore!

SVB für Homepage.JPG

Grossenasper SV

TSV für Homepage.JPG

SV Boostedt

Jugendfußball

24598 Boostedt, Bahnhofstr. 56

015167426810

Danke für's Absenden!

SV Boostedt Gelände.jpg

Hygienekonzept

Einleitende Worte über persönliche Hygiene:

Das neuartige Coronavirus ist von einem Menschen zu einem anderen Menschen übertragbar. Der

Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die

Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Der SV Boostedt verfügt über einen ausgearbeiteten Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Spieler und aller am Fußballsport Beteiligten beizutragen. Der vorliegende Rahmen-Hygieneplan des SV Boostedt gilt, solange die Pandemie-Situation im Land besteht.

Gesundheitszustand:

Treten folgende Symptome auf, ist die Teilnahme am Training untersagt:

  1. sämtliche Erkältungsymptome

  2. Husten und Atemnot

  3. Fieber ab 38°Celsius

  4. Auch wenn die oben genannten Symptome bei anderen im Haushalt lebenden Personen vorliegen!

  5. Bei einem positiven Test im Umfeld des Spielers*in ist eine Trainingspause von 4 Wochen einzulegen

Minimierung der Risiken:

  1. Fühlen sich Trainer*in oder Spieler*in aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder spezielle Übungen, so solltet Ihr darauf verzichten

  2. Es ist besonders auf die Risikogruppen (Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen) zu achten! 

Organisatorische Umsetzung:

  1. Grundsätze 

    1. Trainer*innen informieren die Trainingsgruppen über die aktuellen allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften

    2. Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer*innen und Vereinsverantwortlichen) ist Folge zu leisten

    3. Eine rechtzeitige Rückmeldung, wer am Training teilnimmt, ist zwingend notwendig (Vorschlag bis zum Mittag am Trainingstag). Dieses kann von den Mannschaften selber bestimmt werden

    4. Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung, je Trainingseinheiten und grundsätzlich der Trainingsgruppen. Diese Dokumentation ist 14 Tage aufzubewahren

    5. Die Platzhälften dürfen nur mit einer Mannschaft besetzt werden. Dabei ist die Anzahl der teilnehmenden Spieler*in zu beachten (Mindestabstand)

    6. Das Training muss spätestens 15 Minuten vor der offiziellen Trainingszeit beendet sein. Damit sich die Trainingsmannschaften so wenig wie möglich begegnen. Ein Beispiel: Das Training fängt um 16:00 Uhr an und soll 90 Minuten andauern. Somit endet das Training dann um 17:15 Uhr. Damit sich die kommenden und gehenden Mannschaften so wenig wie möglich begegnen. Die letzten Trainingsmannschaften am Trainingstag brauchen dieses nicht 



  1. Ankunft und Abfahrt

  1. Auf Fahrgemeinschaften ist zu verzichten  

  2. Ankunft am Sportgelände maximal 10 Minuten vor Trainingsbeginn

  3. Alle Trainingsteilnehmer kommen umgezogen zum Training 

  4. Bis auf weiteres, ist das Trainingsgelände nach dem Training sofort zu verlassen! 

  5. Der Zugang zu der Sportanlage ist abgeschlossen. Der Trainer*in bzw. Betreuer muss die Mannschaft (Trainingsbeteiligten laut Liste) an der Eingangspforte abholen bzw. nach dem Training wieder zur Eingangspforte bringen. Dabei ist immer der Mindestabstand von 1,5 Metern zu berücksichtigen. Auch die wartenden Spieler*innen und Eltern auf dem Parkplatz müssen diesen Mindestabstand einhalten!


  1. Auf dem Sportgelände

    1. Bis auf weiteres ist die Nutzung und das Betreten des Sportgeländes den Spielern*in nur zu dem eigenen Training erlaubt.

    2. Zuschauende Begleitpersonen sind beim Training nicht zulässig. Bei dem Kinder- und Jugendtraining ist ein Elternteil zulässig, wenn sie die organisatorischen und hygienischen Maßgaben einhalten. Die Eltern müssen ebenfalls in die Liste für die Trainingsbeteiligung eingetragen werden. Die Eltern können auch organisatorische Aufgaben beim Training übernehmen

    3. Die Nutzung der Umkleide- und Duschräume ist verboten!

    4. Der Zugang zu den Toiletten muss unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und dem ausgewiesenen Weg erfolgen (Händewaschen nicht vergessen).

    5. Alle hier nicht genannten Bereiche bleiben vorerst geschlossen. Die Sitzgelegenheiten auf der Terrasse bleibt solange gesperrt wie der Sportlertreff.  


  1. Auf dem Spielfeld

    1. Alle Trainingsformen müssen unter Berücksichtigung eines Mindestabstandes von 2 m durchführbar sein. Außerdem muss eine Kontaminierung mit dem Trainingsmaterial so klein wie möglich gehalten werden. Es ist z.B. zu unterlassen den Ball mit den Händen dem Trainingspartner zu zuwerfen und zurück zu köpfen   

    2. Bildung von kleinen Trainingsgruppen. Während des Trainings ist die Rotation in den Gruppen zu unterlassen und möglichst an weiteren Trainingstagen beizubehalten

    3. Die Größe der Gruppen sollte 4-5 Spieler*innen nicht überschreiten

    4. Es dürfen keine Wettkämpfe durchgeführt werden, wo der Mindestabstand von 2 Metern z.B. Abschlussspiel unterschritten wird.

    5. Bei der Ausgabe der Bälle ist auf den Mindestabstand 1,5 m zu achten. Der Ballraum darf nur durch den Trainer und Beauftragte über den offiziellen Zuweg betreten und verlassen werden

    6. Bei der Herausnahme und Zurückgabe des Trainingsmaterial (Bälle, Hütchen usw.) aus dem Container bzw. des Schuppens darf sich jeweils nur eine Person darin aufhalten    Hygieneregeln

      1. Händewaschen (mindestens 30 Sekunden mit Seife) nach jedem Toilettengang sowie vor und nach dem Training 

      2. Beim Begrüßen der Spieler*innen auch untereinander kein Köperkontakt wie z.B. Händeschütteln, Abklatschen, Umarmungen usw. 

      3. Niesen und Husten in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch und dabei immer den Mindestabstand einhalten

      4. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern ist bei Ansprachen und im Allgemeinen immer einzuhalten, außer siehe Punkt E

      5. Der Abstand von mindestens 2 Metern ist bei Trainingsübungen aufgrund des Transpirierens bei sportlicher Anstrengung einzuhalten

      6. Nicht auf das Spielfeld spucken und die Nase ohne Papiertaschentuch “ausschnaufen“

      7. In die Torwarthandschuhe zu spucken, ist verboten. Die Handschuhe müssen vor und nach dem Training desinfiziert werden.  

      8. Alle Trainingsgeräte müssen nach jeder Trainingseinheit desinfiziert werden 

      9. Nur den offiziellen Weg zu den Toiletten, sowie zum Ballraum benutzen 

      10. Es wird empfohlen Getränkeflaschen zu Hause zu füllen

      11. Die Trainer, Betreuer und andere Offizielle, die beim Training anwesend sind, haben ein Mund- und Nasenschutz sowie Einmalhandschuhe bei sich zu führen, dieses ist Pflicht.

Damit man bei Verletzungen der Spieler*innen sich und den Spieler schützt  

  1. Das Urinieren (Wasserlassen) im Waldstück, in den Knicks am Spielfeld ist aus hygienischer Sicht verboten. Es können dort keine Hände gewaschen werden! 




Heinrich Blunck, Lars Hackenbeck                                                         Hartwig Puhlmann 

Spartenleitung                                                                                           Vorstand Sport  

Stefan Roger, Marcus Reich

Jugendfußball-Leitung



Unterweisungsnachweis der Ãœbungsleiter

Ich habe den „Leitfaden für die Vereine vom DFB“, „Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs vom SHFV“ und das „Hygienekonzept des SV Boostedt“ gelesen und zur Kenntnis genommen. Ich werde mein Handeln nach den Bestimmungen der Vorgaben ausrichten.


------------------------------------------------------------------------------------------------

Datum, Unterschrift und Name in Druckbuchstaben

bottom of page